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Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Bildes und Vorraussetzung für die Anwendung der Gesichtsbiometrie in Personaldokumenten:
[…] Es ist dringend erforderlich, die hier beschriebenen Anforderungen zu beachten, da sonst eine biometrische Erkennung des Antragstellers sowie eine einwandfreie Wiedergabe des Bildes im Dokument nicht gewährleistet sind. Der Passbewerber Ist grundsätzlich ohne Kopfbedeckung abzubilden. Die Passbehörde kann Ausnahmen insbesondere aus glaubhaft gemachten religiösen Gründen zulassen. Dass Passrecht sieht vor, dass auf den Fotos keine Uniformteile abgebildet sind.
FORMAT Das Foto muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen. Die Gesichtshöhe muss 70 - 80% des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 32 - 36mm. Bei volumenreichem Haar sollte darauf geachtet werden, dass der Kopf (einschl. Frisur) vollständig abgebildet ist, wenn möglich ohne die Gesichtsgröße zu verkleinern. Die Gesichtshöhe darf 32mm nicht unterschreiten. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto platziert sein.
SCHÄRFE UND KONTRAST Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein
AUSLEUCHTUNG Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet werden. Reflexionen oder Schatten im Gesicht sowie rote Augen sind zu vermeiden.
HINTERGRUND Der Hintergrund muss einfarbig sein (idealerweise neutral grau) und einen Kontrast zu Gesicht und Haaren aufweisen[...] Das Foto darf ausschließlich die fotografierte Person zeigen. (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild) Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen.
FOTOQUALITÄT Das Foto sollte (insbesondere bei der Aufnahme mit einer Digitalkamera) auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600dpi vorliegen. Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben. Das Foto darf keine Knicke oder Verunreinigungen aufweisen.
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