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Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Bildes und Vorraussetzung für die Anwendung der Gesichtsbiometrie in Personaldokumenten:
[…] Es ist dringend erforderlich, die hier beschriebenen Anforderungen zu beachten, da sonst eine biometrische Erkennung des Antragstellers sowie eine einwandfreie Wiedergabe des Bildes im Dokument nicht gewährleistet sind. Der Passbewerber Ist grundsätzlich ohne Kopfbedeckung abzubilden. Die Passbehörde kann Ausnahmen insbesondere aus glaubhaft gemachten religiösen Gründen zulassen. Dass Passrecht sieht vor, dass auf den Fotos keine Uniformteile abgebildet sind.
FORMAT Das Foto muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen. Die Gesichtshöhe muss 70 - 80% des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 32 - 36mm. Bei volumenreichem Haar sollte darauf geachtet werden, dass der Kopf (einschl. Frisur) vollständig abgebildet ist, wenn möglich ohne die Gesichtsgröße zu verkleinern. Die Gesichtshöhe darf 32mm nicht unterschreiten. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto platziert sein.
SCHÄRFE UND KONTRAST Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein
AUSLEUCHTUNG Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet werden. Reflexionen oder Schatten im Gesicht sowie rote Augen sind zu vermeiden.
HINTERGRUND Der Hintergrund muss einfarbig sein (idealerweise neutral grau) und einen Kontrast zu Gesicht und Haaren aufweisen[...] Das Foto darf ausschließlich die fotografierte Person zeigen. (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild) Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen.
FOTOQUALITÄT Das Foto sollte (insbesondere bei der Aufnahme mit einer Digitalkamera) auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600dpi vorliegen. Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben. Das Foto darf keine Knicke oder Verunreinigungen aufweisen.
KOPFPOSITION UND GESICHTSAUSDRUCK Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf(z.B. Halbprofil) ist nicht zulässig. Die Person muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blicken.
AUGEN UND BLICKRICHTUNG Die Person muss auf dem Foto direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen dabei geöffnet und deutlich sichtbar sein und dürfen nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt werden.
BRILLENTRÄGER Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein. (Reflexionen auf den Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnebrillen sind nicht zulässig) Der Rand der Gläser oder das Gestell dürfen nicht die Augen verdecken.
KOPFBEDECKUNG Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.
[aus der ePass Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei]
Sie sehen also, um ein Passbild zu machen das nachher von den Behörden auch akzeptiert wird, reicht es heute nicht mehr sich in einen Passautomaten zu setzen. Riskieren Sie hier nichts- kommen Sie lieber gleich zu mir.
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